Pressemitteilung vom 8.9.2022
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises voraussichtlich nichtig
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) führt über mehrere Bürger ein Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg VGH BW), das zum Ziel hat, die Bestimmungen über die Nutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen für nichtig zu erklären. Die Antragsteller im Normenkontrollverfahren haben gegen die Gebührenbescheide in den Jahren 2021 und 2022 Widerspruch eingelegt.
Mit ihrer Klage machen die Antragsteller geltend, dass der Landkreis Ludwigsburg in die Berechnung der Müllgebühren auf der Grundlage einer von der AVL erstellten Abfallgebührenkalkulation unzulässige Folgekosten in zweistelliger Millionenhöhe für die - zwischenzeitlich stillgelegten – Deponien Lemberg und Burghof eingestellt habe. Insoweit habe der Landkreis allein für die Jahre 2021 und 2022 je 3,5 Mio. Euro der Nachsorgerückstellung zugeführt, obwohl eine solche Maßnahme nur während der Betriebsdauer der Deponien zulässig (gewesen) sei. Folgekosten für stillgelegte Deponien müssten vor dem Zeitpunkt der Stilllegung gebührenwirksam eingestellt werden, da solche Kosten durch den Betrieb einer Deponie verursacht würden und nur in diesem Zeitraum umlagefähig seien.
Es komme hinzu, dass ein wesentlicher Teil der Folgekosten aus einer Zeit stamme, als die Deponien mit Abfall von gewerblichen Selbstanlieferern verfüllt worden seien. Die daraus resultierenden Folgekosten hätten Kläger als „Hausmüllbesitzer“ nicht zu tragen. Dagegen spreche insbesondere das im Abfallgebührenrecht vorherrschende Verursacherprinzip, wonach die jeweiligen Benutzergruppe nur solche (Folge-) Kosten zu tragen habe, die durch das Einsammeln bzw. die Anlieferung von Hausmüll verursacht worden sei.
Rechtswidrig sei zudem, dass die heutigen Gebührenzahler auch mit den Kosten belastet werden sollten, die durch eine damals unterlassene vollständige wasserdichte Abdeckung der Deponie
Lemberg entstanden sind.
Der IMLB hatte auf seiner Internetseite www.imlb.de Mustervordrucke gegen die Abfallgebühren 2021 und 2022 für die Bürger bereitgestellt. Dort ist auch das Spendenkonto des IMLB zur Unterstützung der Klage angegeben. Inzwischen liegt die vom IMLB veranlasste ausführliche Klagebegründung im Normenkontrollverfahren gegen die Abfallwirtschaftssatzung 2021 und 2022 des Landkreises vor. Sie ist auf der Internetseite des IMLB einsehbar. Bürger, die gegen den Müllgebührenbescheid des Jahres 2021 oder 2022 fristgerecht Widerspruch eingelegt und diesen noch nicht begründet haben, können sich zwecks anwaltlicher Unterstützung für das Widerspruchsverfahren direkt an das vom IMLB beauftragte Anwaltsbüro Quaas & Partner mbB, Möhringer Landstr. 5, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/901 32-0 oder per E-Mail an info@quaas-partner.de wenden.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel
Die Klagebegründung steht als PDF auf der Strartseite
Pressemitteilung vom 29.4.2022
IMLB ruft zu Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide 2022 auf
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hat Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg über eine renommierte Anwaltskanzlei beim VGH Baden - Württemberg gestellt. Bei einem Erfolg der Klage müssen für alle Abfallgebührenbescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, die Abfallgebühren neu festgesetzt werden. Die Verwaltung des Landkreises hat dem Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages in der Sitzung am 25.04.2022 vorgeschlagen, alle Gebührenzahler unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht, gleich zu behandeln. Dies wurde auch einstimmig so beschlossen.
Dennoch ruft der IMLB auch in diesem Jahr alle Gebührenzahler zum Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide auf. Mit einem Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide 2022 können die Bürger dem Landkreis zeigen, dass sie die Entscheidung der Kreisgremien zur Finanzierung der gestiegenen Nachsorgekosten nicht mittragen und hinter der Klage des IMLB stehen. Der IMLB hat auf seiner Internetseite: www.imlb.de ein Widerspruchsformular zum Download bereitgestellt.
Auf Vorschlag der Kreisverwaltung hat der Kreistag beschlossen, die nach einem Gutachten von 2020 dramatisch um 92 Mio. EUR gestiegenen Nachsorgekosten für die ehemaligen Gewerbe- und Hausmülldeponien ausschließlich auf die heutigen Abfallgebührenzahler umzulegen. In der Folge erhöhten sich die Abfallgebühren drastisch. Hier wären durchaus andere Finanzierungsmodelle möglich gewesen, die das Verursacherprinzip besser berücksichtigen.
Dass auch bürgerfreundliche Entscheidungen in der Abfallwirtschaft möglich sind, hat der Landkreis beim Umtauschangebot der blauen Glaskörbe in blaue Glastonnen gezeigt. Obwohl sich der Landkreis hier gegenüber den Entsorgungsunternehmen im Recht sieht, hat er einen Vergleich geschlossen, dessen Mehrkosten durch die AVL getragen werden.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel
Pressemitteilung vom 13.1.2022
IMLB greift die Abfallwirtschaftssatzungen für 2021 und 2022 an
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hat nunmehr den schon länger angekündigten Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg über eine renommierte Anwaltskanzlei beim VGH Baden - Württemberg gestellt.
Der Antrag richtet sich in erster Linie dagegen, dass der Landkreis die massiv gestiegenen Nachsorgekosten für die Deponien Burghof und Lemberg ausschließlich dem Müllgebührenzahler anlasten will. Der letzte Hausmüll wurde im Jahr 2005 auf der Deponie Burghof angeliefert. Für die Nachsorge dieser Deponien hat der Landkreis bis 2020 Rückstellungen in Höhe von ca. 33 Mio. EUR aus den Hausmüllgebühren gebildet. Nach einem im Jahr 2020 vom Landkreis in Auftrag gegebenem Gutachten sind die prognostizierten Nachsorgekosten dramatisch angestiegen. Die Müllgebührenzahler sollen nun in den nächsten Jahren insgesamt 125 Mio. EUR aufbringen. Der Mehrbetrag von 92 Mio. EUR fällt insbesondere für die Oberflächenabdichtung und die Rekultivierung der Deponien sowie für die Sickerwasserbehandlung und die Fassung der Deponiegase an.
Der IMLB hält die Einstellung dieser sog. Folgekosten durch den Landkreis in seine Gebührenkalkulation im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 wegen rechtlich fehlerhafter Gebührenkalkulation und Fehlern bei der Ermessensausübung für rechtswidrig.
Weitere Informationen im Internet unter: www.imlb.de
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel