Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg

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Willkommen auf unserer Webseite!

Der IMLB ist ein Verein mit der Zielsetzung, Müllgebührenkalkulation und Abfallwirtschaft im Landkreis Ludwigsburg kritisch zu betrachten, Fakten zu analysieren und die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten.


Update 19. Juni 2023

 

Pressemitteilung vom 16. Juni 2023

IMLB legt Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) gegen das Urteil des VGH Baden–Württemberg ein.


Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) ist der Empfehlung seines Anwalts gefolgt und hat NZB gegen das Urteil des VGH Baden- Württemberg eingelegt. 

Das Urteil behandelt sehr grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit der Zuführung von Rückstellungen für eine außerordentlich umfangreiche und ungeheuer kostspielige Sanierung von Altlasten einer Mülldeponie, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr betrieben wird. 

Diese Altlasten sollen vollständig von den heutigen Gebührenzahlern übernommen werden, obwohl sie mit ihrer Verursachung in den fraglichen Zeiträumen nichts zu tun hatten. Hauptverursacher waren die damaligen Besitzer von Gewerbemüll, die es heute nicht mehr gibt und die nicht zur Kasse gebeten werden.  Der Landkreis wäre verpflichtet gewesen, die schon damals vorhersehbaren Sanierungskosten über die laufenden Gebühren der noch betriebenen Deponie zumindest über eine Rücklage zu finanzieren. 

Des Weiteren wird der Gleichheitsgrundsatz als verletzt angesehen.

Die Entscheidung des Gerichts hat insoweit grundsätzliche Bedeutung als sie die Möglichkeit für alle Landkreise eröffnet, alle unerwarteten Folgekosten einer stillgelegten Deponie auf die heutigen Nutzer der Abfallwirtschaft umzulegen. Dabei bleiben im Kreis LB die Anlieferer von Inertstoffen außen vor, da dieser Bereich der Abfallwirtschaft privatisiert wurde und durch die AVL abgewickelt wird. 

 

Somit werden nicht alle heutigen Abfallproduzenten in gleicher Weise zur Finanzierung der Altlasten von stillgelegten Deponien herangezogen.

Der IMLB finanziert sich als gemeinnütziger Verein ausschließlich über Spendengelder und ist weiterhin auf die finanzielle Unterstützung durch die Bürger angewiesen. Weitere Informationen unter der Internetadresse: www.imlb.de

ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel


Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, wären wir Ihnen für eine kleine Spende dankbar. Bankverbindung bei der VR-Bank Ludwigsburg
IBAN DE10 6049 1430 5381 6740 07
Initiativkreis Müllgebühren
Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug in Kopie der Steuererklärung beigegeben werden. Der IMLB ist als gemeinnützig anerkannt. Alle Mitglieder arbeiten seit den neunziger Jahren ehrenamtlich.



Update 30. Mai 2023

 

Die Urteilsbegründung in Kurzform finden Sie unter folgendem Link:

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/14711218/?LISTPAGE=11047691

Update 3. Mai 2023

Die öffentliche Verhandlung am VGH im Mannheim hat am 27.4.2023  stattgefunden. Vier Mitglieder des IMLB waren persönlich anwesend

Gem. untenstehender PM des Verwaltungsgerichtshofes von heute wurde unsere Klage abgewiesen. Sobald die Begründung des Urteiles vorliegt wird diese hier veröffentlicht.

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/13602902/?LISTPAGE=11047691




Die öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim findet am Donnerstag, 27. April 2023 um 10.30 Uhr statt. 

Ort: Mannheim, Schubertstrasse 11, EG, Sitzungssaal II


Die Gebührenbescheide 2023 sind eingetroffen. Der IMLB rät nach wie vor dazu, auch für 2023 innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einzulegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Pressemitteilung

Hier das vorbereitete Widerspruchsformular für 2023 zum kostenlosen Download:


Pressemitteilung 23.2.2023


IMLB ruft zu Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide 2023 auf
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hat Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzungen des Landkreises Ludwigsburg beim VGH Baden - Württemberg gestellt. Bei einem Erfolg der Klage müssen für alle Abfallgebührenbescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, die Abfallgebühren neu festgesetzt werden.
Die mündliche Verhandlung beim VGH findet voraussichtlich am 27.04.2023 statt. Anschließend wird eine Entscheidung getroffen. Der IMLB ruft zur Vermeidung von Rechtsnachteilen auch in diesem Jahr alle Gebührenzahler zum Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide auf. Einer Begründung bedarf es nicht, es genügt die bloße Widerspruchserhebung. Der IMLB hat auf seiner Internetseite: www.imlb.de ein Widerspruchsformular zum Download bereitgestellt. Dort befindet sich auch ein Hinweis auf das Spendenkonto des IMLB zur Unterstützung der Aktivitäten.
Alle Bürger, die Widerspruch eingelegt haben oder einlegen wollen, können sich für das Widerspruchsverfahren direkt an das vom IMLB beauftragte Anwaltsbüro Quaas & Partner mbB, Möhringer Landstr. 5, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/901 32-0 oder per E-Mail an info@quaas-partner.de wenden und die Kanzlei für das Verfahren bevollmächtigen. Entsprechende Vollmachtsformulare sind direkt bei der Kanzlei erhältlich. Eventuell anfallende Kosten trägt der IMLB.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel

27.2.2023


Pressemitteilung vom 27.2.2023 Richtigstellung


Auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung des IMLB und den Aufruf zum Widerspruch hat das Landratsamt Ludwigsburg die folgende Richtigstellung verlangt:


„Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags hat in seiner Sitzung vom 25.04.2022 entschieden, dass alle Bürger, egal ob sie Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide eingelegt haben oder nicht, gleich behandelt werden. Ein Widerspruch ist daher rein rechtlich nicht erforderlich. Natürlich steht es den Bürgern aber frei, Widerspruch einzulegen.“
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das ist insoweit richtig, dass der AUT am 25.04.2022 beschlossen hat, bei einem Erfolg des Normenkontrollantrags alle Bürger gleichzustellen und für alle Bürger neue Abfallgebührenbescheide zu erstellen und nicht nur für Bürger, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide für 2021 und 2022 eingelegt haben.
Trotzdem ruft der IMLB die Bürger des Landkreises auf, gegen Ihre Gebührenbescheide 2023 Widerspruch einzulegen. Der Beschluss des AUT gilt lediglich für die Bescheide von 2021 und 2022, nicht jedoch für 2023. Zudem zeigt der Widerspruch den Verantwortlichen, dass die Bürger mit den beschlossenen Abfallwirtschaftssatzungen nicht einverstanden sind. Ohne Widerspruch kann der Eindruck entstehen, dass die meisten Bürger die getroffenen Beschlüsse mittragen.
Wie auch der Landkreis in seiner Richtigstellung schreibt, steht es den Bürgern frei, Widerspruch einzulegen.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel


Hier geht es zur Klagebegründung 





Der IMLB auf youtube: 

https://www.youtube.com/watch?v=yeNnNxfqh9s 



Bei einem Mitglied vom IMLB wurde im Modellbahn-Maßstab eine bleibende Erinnerung an den IMLB gesetzt. Das Fahrzeug dreht seit über 20 Jahren unermüdlich seine Runden. Foto AV