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Der IMLB ist ein Verein mit der Zielsetzung, Müllgebührenkalkulation und Abfallwirtschaft im Landkreis Ludwigsburg kritisch zu betrachten, Fakten zu analysieren und die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten.
Update 19. Juni 2023
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) ist der Empfehlung seines Anwalts gefolgt und hat NZB gegen das Urteil des VGH Baden- Württemberg eingelegt.
Das Urteil behandelt sehr grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit der Zuführung von Rückstellungen für eine außerordentlich umfangreiche und ungeheuer kostspielige Sanierung von Altlasten einer Mülldeponie, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr betrieben wird.
Diese Altlasten sollen vollständig von den heutigen Gebührenzahlern übernommen werden, obwohl sie mit ihrer Verursachung in den fraglichen Zeiträumen nichts zu tun hatten. Hauptverursacher waren die damaligen Besitzer von Gewerbemüll, die es heute nicht mehr gibt und die nicht zur Kasse gebeten werden. Der Landkreis wäre verpflichtet gewesen, die schon damals vorhersehbaren Sanierungskosten über die laufenden Gebühren der noch betriebenen Deponie zumindest über eine Rücklage zu finanzieren.
Des Weiteren wird der Gleichheitsgrundsatz als verletzt angesehen.
Somit werden nicht alle heutigen Abfallproduzenten in gleicher Weise zur Finanzierung der Altlasten von stillgelegten Deponien herangezogen.
Die Urteilsbegründung in Kurzform finden Sie unter folgendem Link:
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/14711218/?LISTPAGE=11047691
Update 3. Mai 2023
Die öffentliche Verhandlung am VGH im Mannheim hat am 27.4.2023 stattgefunden. Vier Mitglieder des IMLB waren persönlich anwesend
Gem. untenstehender PM des Verwaltungsgerichtshofes von heute wurde unsere Klage abgewiesen. Sobald die Begründung des Urteiles vorliegt wird diese hier veröffentlicht.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/13602902/?LISTPAGE=11047691
Die öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim findet am Donnerstag, 27. April 2023 um 10.30 Uhr statt.
Ort: Mannheim, Schubertstrasse 11, EG, Sitzungssaal II
Die Gebührenbescheide 2023 sind eingetroffen. Der IMLB rät nach wie vor dazu, auch für 2023 innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einzulegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Pressemitteilung
Hier das vorbereitete Widerspruchsformular für 2023 zum kostenlosen Download:
Pressemitteilung 23.2.2023
IMLB ruft zu Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide 2023 auf
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) hat Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzungen des Landkreises Ludwigsburg beim VGH Baden - Württemberg gestellt. Bei einem Erfolg der Klage müssen für alle Abfallgebührenbescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, die Abfallgebühren neu festgesetzt werden.
Die mündliche Verhandlung beim VGH findet voraussichtlich am 27.04.2023 statt. Anschließend wird eine Entscheidung getroffen. Der IMLB ruft zur Vermeidung von Rechtsnachteilen auch in diesem Jahr alle Gebührenzahler zum Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide auf. Einer Begründung bedarf es nicht, es genügt die bloße Widerspruchserhebung. Der IMLB hat auf seiner Internetseite: www.imlb.de ein Widerspruchsformular zum Download bereitgestellt. Dort befindet sich auch ein Hinweis auf das Spendenkonto des IMLB zur Unterstützung der Aktivitäten.
Alle Bürger, die Widerspruch eingelegt haben oder einlegen wollen, können sich für das Widerspruchsverfahren direkt an das vom IMLB beauftragte Anwaltsbüro Quaas & Partner mbB, Möhringer Landstr. 5, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/901 32-0 oder per E-Mail an info@quaas-partner.de wenden und die Kanzlei für das Verfahren bevollmächtigen. Entsprechende Vollmachtsformulare sind direkt bei der Kanzlei erhältlich. Eventuell anfallende Kosten trägt der IMLB.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel
27.2.2023
Pressemitteilung vom 27.2.2023 Richtigstellung
Auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung des IMLB und den Aufruf zum Widerspruch hat das Landratsamt Ludwigsburg die folgende Richtigstellung verlangt:
„Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags hat in seiner Sitzung vom 25.04.2022 entschieden, dass alle Bürger, egal ob sie Widerspruch gegen die Abfallgebührenbescheide eingelegt haben oder nicht, gleich behandelt werden. Ein Widerspruch ist daher rein rechtlich nicht erforderlich. Natürlich steht es den Bürgern aber frei, Widerspruch einzulegen.“
Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das ist insoweit richtig, dass der AUT am 25.04.2022 beschlossen hat, bei einem Erfolg des Normenkontrollantrags alle Bürger gleichzustellen und für alle Bürger neue Abfallgebührenbescheide zu erstellen und nicht nur für Bürger, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide für 2021 und 2022 eingelegt haben.
Trotzdem ruft der IMLB die Bürger des Landkreises auf, gegen Ihre Gebührenbescheide 2023 Widerspruch einzulegen. Der Beschluss des AUT gilt lediglich für die Bescheide von 2021 und 2022, nicht jedoch für 2023. Zudem zeigt der Widerspruch den Verantwortlichen, dass die Bürger mit den beschlossenen Abfallwirtschaftssatzungen nicht einverstanden sind. Ohne Widerspruch kann der Eindruck entstehen, dass die meisten Bürger die getroffenen Beschlüsse mittragen.
Wie auch der Landkreis in seiner Richtigstellung schreibt, steht es den Bürgern frei, Widerspruch einzulegen.
ViSdP: Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB), 1. Vors. Dr. Wolfgang Appel
Hier geht es zur Klagebegründung
Der IMLB auf youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=yeNnNxfqh9s
Bei einem Mitglied vom IMLB wurde im Modellbahn-Maßstab eine bleibende Erinnerung an den IMLB gesetzt. Das Fahrzeug dreht seit über 20 Jahren unermüdlich seine Runden. Foto AV